Eine emendation zu Plutarch, Cicero 9,5

Part of : Αρχαιογνωσία ; Vol.3, No.1-2, 1982, pages 41-48

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Pages:
41-48
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Μελέτες-Articles
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Wer im antiken Rom wegen einer Straftat vor den Praetor (urbanus) zitiert wurde, hatte die Möglichkeit und das Recht, diesen um eine Vertagung des Prozesses zu bitten. Und wenn es üblich war, dem Beklagten mindestens zehn Tage Zeit für die Vorbereitung auf den ihm drohenden Prozeß zu geben, dann wird der Beklagte doch klug genug gewesen sein, um möglichst viel Zeit zu bitten. Auf jeden Fall wird er wohl nie versäumt haben zu sagen, um wie viele Tage es ihm ging.In dem Fall, den Plutarch, Cicero 9,5 nennt, scheint es ganz anders gewesen zu sein, denn er nennt zwar “Tage”, die in diesem Zusammenhang wichtige Zahl (der Tage) —wenn man den Editoren den Glauben schenken will— dagegen nicht. Aber unmittelbar vor dem Wort für “Tage” lesen die Editoren das gut überlieferte Delta immer wie wenn es nicht anders ginge als elidiertes δε, das der Satz gar nicht braucht um richtig zu klingen. Delta war aber auch Zeichen für “vier” und eine genaue Zahl der Tage mußte der Bittsteller schon nennen. Zu lesen war an der betreffenden Stelle also nicht Αίτουμένου δ ’ ημέρας αύτού sondern Αιτουμένον τέτταρας ημέρας αύτού κτλ.
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Ρώμη