“Βία πολιτών”. Σοφοκλέους Αντιγόνη 79 και 907

Part of : Πλάτων : περιοδικό της Εταιρείας Ελλήνων Φιλολόγων ; Vol.51, No.1, 1999, pages 186-212

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186-212
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Zu den problematischen Versen 904-920 der sophokleischen Antigone, die einige Kritiker athetieren, gehört auch der fragliche Ausdruck «βία πολιτών» (907). Im allgemeinen wird dieser Ausdruck von Antigone als eine erfolglose Wiederholung entsprechenden Ausdrucks bertachtet, den Ismene auch vorher während ihres Gespräches mit Antigone im Prolog des Werkes verwendet hatte (79). Fast alle Kritiker sehen sich an, daß der Ausdruck «βία πολιτών» der Ismene anpaßt und daß derartiges Wort von ihr aber nicht von Antigone ausgesprochen werden könnte. Die gewöhnliche Übersetzung des Ausdruks «βία πολιτών» «gegen den eigenen Willen der Bürger» bereitet Schwievigkeiten, solange nach der allgemeinen Anschauung der Tragödie, zumindest nach Antigones Hinsicht, teilt das thebanische Volk die Ansicht der Antigone bezüglich der Beerdigung von Polynikes, aber es schweigt aus Furcht vor dem König. Um diese Schwierigkeit umzugehen, ident ifizieren die meisten Philologen das «πολιτών» mit dem «πόλεως» nach dem Schema «πολίται» = «πόλις» = «βασιλεύς» (Κρέων) und beziehungsweise erläutern sie. Nach einer anderen Interpretationsansicht kann der problematische Ausdruck in Antigones Rede durch den hypothetischen Charakter ihres Syllogismus begründet werden. Einer dritten Interpretationshinsicht gemäß könnte sich das «βία πολιτών» durch den denzeitigen Zustand von Antigone rechtfertigt werden, die sich verlassen und entfremdet von allen fühlt, und sie fängt an, an der Richtigkeit ihrer Haltung der Standt gegenüber zu zweifeln, da der Chor wirkt, als ob die Standi nicht auf ihrer Seite wäre.Meiner Ansicht nach ist die herrschende Interpretation des Ausdrucks «βία πολιτών» fehlerhaft. Die «βία» bezieht sich nicht auf die Opposition des Willens der Bürger, sondern auf die Gewalt des Erlasses von Kreon an den Bürgern. Im allgemeinen sehen s ich die Erläuterer an, daß es sich hier von dem lexikographischen Fall handelt, in dem das «βία» als Adverb aus Dativ mit einem objektiven Genitiv zusammengebunden ist (hier: «πολιτών» ) und bedeutet das «gegen Jemandes Willen», «ihm zum Trotz» («invito aliquo»). Meiner Meinung nach ist das «βία» im vorliegenden Fall kein Adverb aus Dativ, was syntaxisch mit einem Genitiv beifügend das «gegen Jemandes Willen» («invito aliquo») bedeutet, sondern es ist einen Modaldativ die den Zustand, die Situation oder die Umstände bezeichnet, unter denen etwas stattfindet. In beiden Fällen, in diesem von Ismene wie auch von Antigone, bin ich der Ansicht, daß das «unter was für Umständen» absolut erklärt wird, unter denen die zwei Schwestern zum Wirken verpflichtet sind: nämlich «βίο: πολιτών», unter den Zwangsverhältnissen der Bürger, was durch den Erlaß von Kreon durchgesetzt wird. In Ismenes Rede bedeutet der Ausdruck das Reale und in Antig ones Kalkül das Irreale, das sich aber auf die anwesende Realität stützt. Folglich sollten wir das «βίςχ. πολιτών» nicht als «gegen Willen der Bürger», sondern als «im Rahmen eines Verbotserlasses für die Bürger», «soweit es für die Bürger verboten ist» (Ismene) oder «soweit es für die Bürger verboten wäre» (Antigone), interpretieren.
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Περιέχει σημειώσεις, Μνήμη καθηγητού Νικολάου Α. Λιβαδάρα, Για το κείμενο του Σοφοκλή χρησιμοποίησα την έκδοση: Η. Lloyd-Jones et Ν. G. Wilson, Sophoclis tabulae, Oxonii 1990 (Oxford Classical Texts).