Η αρχή της εκατέρωθεν ακροάσεως στο αττικό δίκαιο
Part of : Επετηρίς του Κέντρου Ερεύνης της Ιστορίας του Ελληνικού Δικαίου ; Vol.44, 2012, pages 37-58
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37-58
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Das prinzip des rechtlichen gehoers im attischen recht
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Das Prinzip ‘μηδενί δίκην δικάσης πρίν άμφοίν μύθον άκούσης’ fuehrt zu dem Dichter Phokylides aus Mytilene zurueck. der im 6 Jhdt. v. Chr. lebte. Es ist aber, aller Wahrscheinlichkeit nach, aelter und stammt aus dem Dichter Hesio- dos, der im 7. Jhdt v.Chr. lebte. Dabei handelt es sich in erster Linie um einen Ratschlag, die Gewährung rechtlichen Gehoers ist aber auch als Pflicht der verlosten Richter Athens im Heliasteneid beiinhaltet, wie es in der Rede von Demosthenes (24) gegen Timokrates ueberliefert worden ist. Das rechtliche Gehoer ist heutzutage immer noch gelaeufig als juristische Maxime mit universaler Bedeutung in der lateinischen Formulierung ‘audiatur et altera pars’.Die vorliegende Arbeit beantwortet die folgenden Fragen: In welchen Stadien des attischen Rechtsverfahrens war rechtliches Gehoer den Parteien zu gewaehren? Was geschah, wenn eine Partei nicht gehoert werden konnte? Wann wurde ein Versaeumnisurteil erlassen und auf welcher Weise konnte man nach dem attischen Prozessrecht ein solches Urteil anfechten?Es wird festgestellt, dass rechtliches Gehoer den Parteien sowohl im re- gulaeren als auch im speziellen Verfahren gewaehrleistet werden musste. In jedem Stadium des Prozesses, wurde darauf Ruecksicht genommen, dass Gleichgewicht und Fairness in der Behandlung der Parteien eingehalten wurde: Wenn die eine Partei in tatsaechlicher und rechtlicher Hinsicht Stellung nahm, bekam auch die andere die Chance, Stellung zu nehmen; ebenfalls. wenn der einen Partei die Gelegenheit gewährt wurde, eine Behauptung mit Eid zu bestaetigen. wurde die gleiche Gelegenheit auch der anderen Partei gegeben; wenn die eine Partei Einwendungen erhob, hatte die andere das Recht, sie zu widerlegen.Im attischen Recht stellt das rechtliche Gehoer nicht bloss ein philosophisches Postulat dar, sondern gilt als Prozessmaxime, die in allen Stadien des attischen Gerichtsverfahrens beruecksichtigt werden musste. Das Prinzip des rechtlichen Gehoers ist eng mit der demokratischen Verfassung verbunden.
Subject:
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Keywords:
ανάκρισις, ανθυπομωσία, αντιγραφή, αντιλαχείν (την έρημον δίκην), απολογία/απολογείσθαι, Αργινουσών ναυμαχία, γνώσις απρόσκλητος, γραφή ψευδοκλητείας, διαμαρτυρία, δίκη-άγραπτος, απρόσκλητος, έρημος, Σκυρία. ψευδομαρτυρίων ερημοδικία, ισηγορία, Κανωννού ψήφισμα, κλεψύδρα, κλήσις, κλητήρες, κλήτορες, λήξις, ο έφ ύδωρ, όρκος Ηλιαστικός, παραγραφή, πρόρρησις, πρόσκλησις, υπομωσία, Anfechtung des Versaeumnisurteils, Arginussenprozess, Befragung der Gegner, Einwendung, Fairness, Gehoer (rechtliches), Gleichheit (prozessrechtliche), Heliasteneid, Kanonnos (psephisma), Klage, Versaeumnisurteil, Verschiebung des Prozesses, Vorladung, Widerklage, Zeugnis (falsches), Zurueckweisung einer Klage