Το έμβρυο στο βυζάντινό δίκαιο

Part of : Επετηρίς του Κέντρου Ερεύνης της Ιστορίας του Ελληνικού Δικαίου ; Vol.44, 2012, pages 129-172

Issue:
Pages:
129-172
Parallel Title:
Der embryo im byzantinischen recht
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Abstract:
Gegenstand dieses Aufsatzes sind zunächst die familien- und erbrechtlichen Folgen der alten Regel, dass die Leibesfrucht als schon geboren fingiert wird, wenn es dem Kind vorteilhaft ist. Hinsichtlich der Ermittlung, ob durch die Geburt die Rechtsfähigkeit eingetreten ist, wurde lange diskutiert. Im justinianischen Recht obsiegte die sabinianische Meinung, dass der Nachweis der Lebendgeburt auf jede Weise geführt werden kann. Ferner wird die Frage behandelt, ob die kanonistischen Quellen dem Embryo, in Verbindung mit den in Bezug auf dessen Beseelung vertretenen Ansichten, schon ein selbständiges Dasein zuerkannten. In diesem Zusammenhang werden die Tatbestandsmerkmale der Abtreibung und die den Tätern sowohl im weltlichen als auch im kanonischen Recht angedrohten Strafen untersucht. Darüber hinaus werden einige entweder von bekannten Autoren stammende oder anonym überlieferte die Entwiclungsphasen des Embryos im Mutterleib und den Einfluss der Empfängniszeit betreffende Texte vorgestellt.
Subject:
Subject (LC):
Keywords:
άμβλωση, βάπτισμα, εγκυμοσύνη, έμβρυο, εμβρυωρός, εμμηνόρροια, εμψύχωση, ευγονική, κυοφορούμενος, μαγεία, μήτρα, οψιγενής, σύλληψη, τοκετός, φόνος, Abtreibung. Beseelung. Embryo, Eugenik, Empfängnis, Gebärmutter, Geburt, Kurator, Leibesfrucht, Menstruation, Mord, Nachgeborene, Schwangerschaft, Taufe, Zauberei
Notes:
Περιέχει παράρτημα, Το άρθρο περιέχεται στο τεύχος-αφιέρωμα: Μνήμη Μενελάου Α. Τουρτόγλου